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Die laufende Teuerung geht leider auch am Bürger Netzwerk nicht vorbei. Schon bei der Mitgliederversammlung im April haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass unumgänglich höhere Ausgaben auf uns zukommen. Dazu gehören insbesondere der auf 12 Euro gestiegene Mindestlohn seit Oktober und die monatlichen Betriebskosten für das neue NetzwerkBÜRO seit September. Diese Kosten können wir nur dadurch auffangen, dass die Entgeltsätze - erstmals wieder seit 2020 - für die Klienten angepasst werden.
Zu unserem großen Bedauern können unsere Klienten deshalb weniger Leistungen in Anspruch nehmen. Wer in einen Pflegegrad eingestuft ist, hat Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro über die Pflegekassen. Dieser kann für die Angebote der Nachbarschaftshilfe des Bürger Netzwerks genutzt werden. Leider ist bisher von einer Anpassung dieses Entlastungsbetrags an die Kostensteigerungen nicht die Rede.
Für unsere Klienten gelten nun ab 1. Januar 2023 folgende Gebührensätze:
14,40 Euro/Stunde für Mitglieder (bisher 10,80 Euro)
16,00 Euro/Stunde für Nichtmitglieder (bisher 12,00 Euro)
Die Klienten werden über diese Anpassung schriftlich informiert. Wir bitten sehr um Ihr Verständnis.
Eine Übersicht über die aktuell gültigen Gebührensätze und Leistungsentgelte finden Sie hier:
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